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WAS BEDEUTET "PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG"? |
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Auch in der heutigen Zeit wird private Arbeitsvermittlung immer noch sehr häufig mit Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung verwechselt.
Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle ein paar Informationen zur Verfügung stellen!
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Erklärung nach § 35 Absatz 1 Satz 2 des Sozialgesetzbuches, drittes Buch (SGB III):
Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen.
Als private Arbeitsvermittlung wird die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen bezeichnet. Ziel ist es, Anbieter und Nachfrager zu einem Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu führen.
Wendet sich also ein Arbeitnehmer (w/m) an eine private Arbeitsvermittlung, schließt er seinen Arbeitsvertrag nie mit der Arbeitsvermittlung ab, sondern mit dem Arbeitgeber, bei dem er auch seine Arbeitsleistung erbringt!
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Rechtslage nach dem 27. März 2002 in Deutschland
Während die Arbeitsämter zwischen 1927 und 1994 ein Vermittlungsmonopol hatten, ist der Markt heute liberalisiert. Die gesamte private Arbeitsvermittlung ist nicht mehr erlaubnispflichtig. Bis auf einige wenige Bestimmungen zur Auslandsvermittung, zur Form des Vermittlungsvertrages und dem Verbot der Berechnung von Ausbildungsvermittlungen gelten nun nur noch einige wenige Bestimmungen zur Unwirksamkeit bestimmter Vereinbarungen sowie die generell datenschutzgemäße Behandlung von Daten (§§ 292, 296 bis 298 SGB ІІІ).
Die Arbeitsagentur hat zwar weiterhin die Aufgabe, für die Einhaltung dieser Vorschriften zu sorgen (§ 402 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB ІІІ), die zentrale Pflicht zur Meldung statistischer Daten ist jedoch ersatzlos weggefallen. Eine besondere Eignung ist ebenfalls nicht mehr nachzuweisen, so dass nunmehr jeder gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitsstellen einen Rechtsanspruch auf das Erfolgshonorar von der Bundesagentur für Arbeit aus dem sog. Vermittlungsgutschein beanspruchen kann.
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Was kann der private Vermittler für Sie tun?
Jeder Arbeitsuchende kann einen privaten Vermittler in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich in die Bewerberdatenbank des Vermittlers aufnehmen. Viele Vermittler sind im Internet vertreten, hier können Sie Bewerbungsdaten hinterlassen.
Gehen Sie mit dem privaten Vermittler Ihr persönliches Leistungsprofil durch. Fragen Sie, ob Firmen aus dem für Sie in Frage kommenden Bereichen zu seinen Kunden gehören. Er kann Sie dann entsprechend Ihrem Leistungsprofil diesen Unternehmen vorschlagen.
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Was bedeutet Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing)?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung schließt der Arbeitnehmer immer einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen ab und wird auch von diesem entlohnt.
Das Zeitarbeitsunternehmen kann aber auch gleichzeitig als Personalvermittler agieren. Dies ist der Fall, wenn der Zeitarbeitsnehmer vom Kunden fest angestellt werden soll. Dann wird er vom Zeitarbeitsunternehmen vermittelt. Dafür verlangt das Zeitarbeitsunternehmen eine Vermittlungsgebühr (in der Regel 20 bis 30% vom künftigen Bruttojahresgehaltes des neuen Arbeitgebers). Nach dem Wechsel des Arbeitgebers beginnt meist eine Probezeit für den Arbeitnehmer.
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Teilweise zitiert aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Arbeitsvermittlung http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung
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